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Allgemeine Geschäftsbedingungen ADAC Sicherheitstraining

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem ADAC Sicherheitstraining (nachfolgend Veranstalter genannt) geschlossenen Veranstaltungsverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und für den Fall, dass sie einmal nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.


II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Mit der Anmeldung zu einem Sicherheitstraining oder einer anderen Veranstaltung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
  2. Die Anmeldung erfolgt für alle dem Veranstalter in der Anmeldung benannten Teilnehmer. Der Anmelder übernimmt die Verpflichtungen aus dem Vertrag für sich und für die von ihm in der Anmeldung benannten Personen.
  3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Veranstalters zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
  4. Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so hat der Veranstalter Ihr Angebot nicht angenommen, sondern bietet Ihnen den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An etwaige Reservierungen hält sich der Veranstalter nur bis zu dem im Angebot genanntem Zeitraum gebunden. Nehmen Sie innerhalb dieses Zeitraums das Angebot nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt anderweitig zu verfügen.
  5. Individualabreden, Nebenabreden und Zusicherungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter Vertragsbestandteil.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Bei Vertragsabschluss mit Privatpersonen ist die Kursgebühr vor Beginn der gebuchten Veranstaltung fällig und wird abgerechnet.
  2. Bei Erwerb von Geschenkgutscheinen ist die Kursgebühr mit Übersendung der Buchungsbestätigung nebst Gutschein fällig und wird abgerechnet.
  3. Nach Vertragsabschluss mit Firmen ist bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des in der Bestätigung bzw. in dem Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises zu leisten. Nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt eine Endabrechnung.

IV. Umbuchung, Rücktritt und Stornierung (Privatkunden)

  1. Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit umgebucht oder zurückgetreten werden. Die Umbuchungs- oder Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
  2. Treten Privatpersonen vom Vertrag zurück oder buchen um, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen: bei Umbuchung oder Rücktritt ab 4 Wochen vor dem Lehrgangsbeginn 30% der Kursgebühr, ab 2 Wochen vor dem Lehrgangsbeginn 50% der Kursgebühr.
    Bei Rücktritt oder Umbuchung ab 1 Woche vor der Veranstaltung bleibt die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Die Benennung einer Ersatzperson ist jedoch möglich, wobei deren Teilnahme voraussetzt, dass diese die Teilnahmebedingungen für den gebuchten Kurs (siehe auch VI.) erfüllt.
    Wird die Kursgebühr durch Vorlage eines auf eine bestimmte Personengruppe bezogenen Gutscheins ausgeglichen, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nur möglich, wenn die Ersatzperson die personengebundenen Voraussetzungen des entsprechenden Gutscheins erfüllt. Ist dies nicht der Fall, so verfällt der Gutschein.
  3. Teilnehmer haben die Möglichkeit, dem Veranstalter einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen.
  4. Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr, maßgebend.
  5. Bei einer Umbuchung bis zu 4 Wochen vor dem verbindlich gebuchten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 erhoben.
  6. Wird aus Kulanz ein nicht verfallener oder nicht eingelöster Gutschein für ein Fahrtraining zurückgenommen, so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 erhoben, die sofort zur Zahlung fällig ist.
  7. Bearbeitungs- und Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

V. Umbuchung, Rücktritt und Stornierung (Firmenkunden)

  1. Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit zurückgetreten oder umgebucht werden. Die Umbuchungs- oder Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
  2. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden, soweit kein Fall höherer Gewalt vorliegt.
  3. Treten Firmenkunden vom Vertrag zurück oder buchen verbindlich gebuchte Termine um, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:
    ab Vertragsschluss bis zu 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 25% des Preises, ab dem 59. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% des Preises, ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises, ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Preises und ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Preises.
  4. Für die Berechnung der Umbuchungs- oder Stornogebühr ist der Termin des verbindlich gebuchten bzw. ersten Veranstaltungstages, 0:00 Uhr, maßgebend.
  5. Sie haben die Möglichkeit, dem Veranstalter einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen.
  6. Umbuchungs- und Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, die Umbuchungs- oder Stornogebühr gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

VI. Bedingungen für die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, welche die Kursgebühr im Voraus entrichtet haben bzw. einen für die Kursform berechtigenden Gutschein fristgerecht eingereicht haben.
  2. Teilnehmer, welche innerhalb einer Veranstaltung Fahrer von Fahrzeugen sind, versichern, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse sind und verpflichten sich, Einsicht in die Fahrerlaubnis zu gewähren.
  3. Teilnehmer nehmen grundsätzlich auf eigenes Risiko am Fahrtraining teil. Kursteilnehmer können nach Rücksprache mit dem Veranstalter Begleitpersonen zu den Kursen mitbringen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Begleitpersonen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko am Kurs teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist aus Versicherungsgründen nicht erlaubt.
  4. Während des Kurses ist den Anweisungen der Kursleiter Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Kursleiters, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Sachen, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse aus wichtigem Grund zu verschieben oder auch abzusagen.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht (bspw. Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss), vom Kurs auszuschließen.
  7. Der Veranstalter versichert jeden Teilnehmer für die Dauer des Kurses mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung.
  8. Damit Teilnehmer bei evtl. Schäden an ihrem Fahrzeug den Schadensfreiheitsrabatt nicht gefährden, besteht die Möglichkeit, nur bei bestimmten Kursformen, vor Beginn des Kurses eine zusätzliche Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Gebühr ist vor Beginn des Kurses zu entrichten.
  9. Bei Nichtteilnahme an einem verbindlich gebuchten Kurs bleibt die Kursgebühr fällig. Gutscheine verfallen.

VII. Nichtdurchführung von Veranstaltungen

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigem Grunde zu verschieben oder abzusagen, wenn der Grund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. In diesem Fall wird der Veranstalter in Absprache mit dem Teilnehmer einen Ersatztermin anbieten. Teilnehmer haben das Recht, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
  2. Soweit die Durchführung von Veranstaltungen infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder verhindert wird, steht dem Veranstalter das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.

VIII. Gewährleistung

  1. Der Veranstalter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung, Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Lehrgangsleiter und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen wird Abhilfe verweigert, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  2. Für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen regelmäßig nur vermittelt werden und die als Fremdleistung ausdrücklich gekennzeichnet sind, leistet der Veranstalter keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Fremdveranstaltung beauftragtes Personal des Veranstalters tätig ist.
  3. Soweit Leistungsstörungen auftreten, sind Teilnehmer gehalten, diese unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der bestehenden Schadensminderungspflicht sind Teilnehmer gehalten, zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglicherweise eintretenden Schaden gering zu halten.
  4. Die Haftung für schuldhaft nicht erbrachte vertragliche Leistungen ist auf den Wert der jeweiligen vertraglichen Leistung begrenzt.

IX. Haftung für Personen- und Sachschäden

  1. Für Schäden eines Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie deren Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit eines Teilnehmers.
  2. Von Teilnehmern verschuldete Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Veranstalter zu beheben. Zur Vermeidung weitergehender Ansprüche räumen Teilnehmer dem Veranstalter das Recht ein, erforderliche Reparaturaufträge selbst zu vergeben und die entstehenden Kosten dem Verursacher unmittelbar zu belasten.

X. Datenschutz und Fotoaufnahmen

  1. Als Vertragspartner willigen Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung erforderlichen Daten im erforderlichen Umfang erhebt und verarbeitet und u.U. die dazu erforderlichen Daten Ihrer ADAC-Mitgliedschaft nutzt. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des ADAC-Sicherheitstrainings und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.
  2. Die Teilnehmer der Veranstaltungen sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufnimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken zu verwenden.

XI. Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Köln ist auch für Ansprüche gegenüber Privatleuten Gerichtsstand.



Fahrsicherheit-Zentrum Grevenbroich, Fahrsicherheit & Sicherheitstraining