Das Kaarster Verkehrsübungszentrum stellt eine Anlage
dar, auf der dem Hausherrn das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu
beschränken oder das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig
zu machen. Dazu gehören z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei
zu starkem Andrang oder die Schließung von Teilstrecken.
Jeder, der in das Verkehrsübungszentrum einfährt,
erkennt damit die verbindliche Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des
Übungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher
Haftung des Platzbetreibers.
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Nicht
volljährige Fahrer benötigen die Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten, um das Verkehrsübungszentrum nutzen zu können.
Eine Begleitperson muss zwingend auf dem Beifahrersitz sitzen und im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis sein. Ein Befahren des Geländes durch nicht
berechtigte Personen ist strengstens verboten und erfolgt auf eigenes Risiko. Dies
gilt ebenso, wenn die Begleitperson nicht auf dem Beifahrersitz mitfährt.
Eine Änderung der Öffnungszeiten, z.B. wegen Durchführung
von Arbeiten etc., ist vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen
erfolgen durch Aushang am Platz.
Die Gebühr für die Benutzung des Platzes ist für eine Stunde
im Voraus zu entrichten. Dabei wird eine Fahrkarte (Benutzerkarte)
ausgehändigt, die ausgefüllt als Quittung für den hinterlegten
KFZ-Schein dient. Bei Verlust der Fahrkarte wird eine Gebühr in Höhe
von € 50,- erhoben. Von Personen, die das Verkehrsübungszentrum ohne
Lösen einer Fahrkarte und Bezahlung befahren ("Schwarzfahrer"),
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- erhoben.
Unabhängig von der Bearbeitungsgebühr erfolgt ausnahmslos eine
Strafanzeige und ein Platzverweis in Zusammenhang mit einem Platzverbot.
Der Platz darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt
werden (keine roten Überführungs- und Händlerkennzeichen).
Wegen der bestehenden Unfallgefahren ist im Übungsgelände das
Verlassen des Fahrzeuges oder das Begehen der Fahrbahnen nicht gestattet.
Kurze Rastpausen sind nur auf den Parkplätzen möglich und
zulässig.
Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die
zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Zu schnelles
Fahren oder Überholen wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet.
Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei
Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.
Alle auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem
Aufsichtspersonal zu melden.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Erstattung der
Benutzungsgebühr.
Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem
Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Der Halter des Platzes hat
auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheidet hierfür von
vornherein aus. Das Aufsichtspersonal ist jedoch bei der Aufnahme der
Schadenanzeige für den Haftpflichtversicherer behilflich.
Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des
Verkehrsübungszentrums bedarf einer Genehmigung.
Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die
Mindestgebühr beträgt € 15,-.
Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung
aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Benutzungsgebühr wird pro angefangene Stunde berechnet und kann in
unserem Aushang eingesehen werden. Überschreitung einer weiteren
angefangenen Stunde von mehr als 5 Minuten führt zur Berechnung von einer
halben Stunde.