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Platz- und Betriebsordnung:

  1. Das Kaarster Verkehrsübungszentrum stellt eine Anlage dar, auf der dem Hausherrn das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken oder das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Dazu gehören z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei zu starkem Andrang oder die Schließung von Teilstrecken.

  2. Jeder, der in das Verkehrsübungszentrum einfährt, erkennt damit die verbindliche Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des Übungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Platzbetreibers.

  3. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Nicht volljährige Fahrer benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, um das Verkehrsübungszentrum nutzen zu können. Eine Begleitperson muss zwingend auf dem Beifahrersitz sitzen und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ein Befahren des Geländes durch nicht berechtigte Personen ist strengstens verboten und erfolgt auf eigenes Risiko. Dies gilt ebenso, wenn die Begleitperson nicht auf dem Beifahrersitz mitfährt.

  4. Eine Änderung der Öffnungszeiten, z.B. wegen Durchführung von Arbeiten etc., ist vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang am Platz.

  5. Die Gebühr für die Benutzung des Platzes ist für eine Stunde im Voraus zu entrichten. Dabei wird eine Fahrkarte (Benutzerkarte) ausgehändigt, die ausgefüllt als Quittung für den hinterlegten KFZ-Schein dient. Bei Verlust der Fahrkarte wird eine Gebühr in Höhe von € 50,- erhoben. Von Personen, die das Verkehrsübungszentrum ohne Lösen einer Fahrkarte und Bezahlung befahren ("Schwarzfahrer"), wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- erhoben. Unabhängig von der Bearbeitungsgebühr erfolgt ausnahmslos eine Strafanzeige und ein Platzverweis in Zusammenhang mit einem Platzverbot.

  6. Der Platz darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden (keine roten Überführungs- und Händlerkennzeichen).

  7. Wegen der bestehenden Unfallgefahren ist im Übungsgelände das Verlassen des Fahrzeuges oder das Begehen der Fahrbahnen nicht gestattet. Kurze Rastpausen sind nur auf den Parkplätzen möglich und zulässig.

  8. Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Zu schnelles Fahren oder Überholen wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.

  9. Alle auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.

  10. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Erstattung der Benutzungsgebühr.

  11. Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Der Halter des Platzes hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheidet hierfür von vornherein aus. Das Aufsichtspersonal ist jedoch bei der Aufnahme der Schadenanzeige für den Haftpflichtversicherer behilflich.

  12. Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des Verkehrsübungszentrums bedarf einer Genehmigung.

  13. Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt € 15,-.

  14. Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  15. Die Benutzungsgebühr wird pro angefangene Stunde berechnet und kann in unserem Aushang eingesehen werden. Überschreitung einer weiteren angefangenen Stunde von mehr als 5 Minuten führt zur Berechnung von einer halben Stunde.

Der Platzbetreiber

Fahrsicherheit-Zentrum Grevenbroich, Fahrsicherheit & Sicherheitstraining